Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 06.06.2011
Rinderspacher sieht in erfolgreicher Verfassungsklage gegen Staatskanzlei entscheidende Stärkung der Demokratie und des Parlaments
SPD-Fraktionschef setzt nun auch auf Votum Lammerts: Bundestagspräsident wird nicht darum herumkommen, das Verhalten der Bayerischen Staatsregierung als verdeckte Parteienfinanzierung zu bewerten und CSU zu bestrafen
Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Markus Rinderspacher, sieht in dem Verfassungs-Rüffel für die Bayerische Staatsregierung durch die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom Montag das Fragerecht aller Abgeordneten des Landtags entscheidend aufgewertet. „Dies ist eine nachdrückliche Stärkung der Demokratie und des Parlamentarismus in Bayern“, freute sich Rinderspacher nach dem Erfolg der von ihm hartnäckig betriebenen Verfassungsklage. „Noch im Sommer erwarte ich jetzt dann auch eine Nachricht des Bundestagspräsidiums mit der Entscheidung, wie das jahrelange unrechtmäßige Verhalten der Staatsregierung zu bewerten ist“, stellt der SPD-Fraktionschef weiter fest.
„Ich gehe davon aus“, so Rinderspacher, „dass nach den Voten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Bundestagspräsident Lammert nicht anders kann, als das Verhalten der Regierungen Stoiber, Beckstein und Seehofer als verdeckte Parteienfinanzierung zu bewerten“. Dies hätte dann zur Folge, dass die Staatsregierung wegen der verdeckten CSU-Umfragen den doppelten Betrag als Strafe zahlen müsste, also 1,116 Millionen Euro. „Da außerdem natürlich der Betrag von 558.302,51 Euro an die bayerische Staatskasse zurückgezahlt werden müsste, kämen auf die CSU insgesamt knapp 1,675 Millionen Euro an Strafzahlung zu“, rechnet Rinderspacher vor.
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Veröffentlicht am 06.06.2011